Ausbildung

Wer den Beruf des Dolmetschers ausüben möchte, der hat die Wahl zwischen einer schulischen Ausbildung und dem Studium an einer Hochschule.

An der Universität oder Fachhochschule dauert das Studium zwischen sechs und acht Semestern, die meisten Studenten benötigen rund sieben Semester, um den Abschluss zu erlangen.

Es ist ein Bachelorstudiengang, der mit der Bezeichnung Bachelor of Arts abschließt.
Es ist zudem eine Verkürzung des Studiums durch Freiversuche möglich, bei der die nötigen Prüfungen eher abgelegt werden können.

Das Studium selbst umfasst eine wissenschaftliche Ausbildung der Sprache, bei der sowohl die Sprache mit all ihrer Terminologie gelehrt wird, als auch eine gründliche Ausbildung in der Grammatik erfolgt.
Es werden Methoden gelehrt, die für das Übersetzen und Dolmetschen nötig sind.

Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen sind in Pflichtfächer gegliedert, wie zum Beispiel Fremdkulturelle Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz oder Übersetzen und Dolmetschen.



Daneben gibt es Wahlpflichtfächer, wie beispielsweise Interkulturelle Kommunikation oder Translatorische Kommunikation.

Die Studenten nehmen neben den uniinternen Veranstaltungen zusätzlich an Exkursionen und Projekten teil, die teilweise in das Ausland führen.

Zusätzlich müssen Betriebspraktika abgeleistet werden, die zumeist in einem Übersetzungsbüro stattfinden.Das Ziel ist es, das theoretische Wissen in der Praxis anwenden zu lernen.

Das gilt vor allem auch für die Studenten des Gebärdensprachdolmetschens, die ihre Kenntnisse unbedingt in der Praxis vertiefen müssen.

Keine einheitliche Zugangsvoraussetzungen
Für den Beruf des Dolmetschers und Übersetzers gibt es keine einheitlichen Zugangsvoraussetzungen. Die Qualifikation für die Ausübung dieser Tätigkeiten kann nachgewiesen werden durch:
- institutsinterne Prüfung einer Sprachenschule (nur in einigen Bundesländern); - staatlich anerkannte Prüfung an einer privaten Sprachenschule - Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer mit staatlicher Anerkennung

- Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ohne staatliche Anerkennung
- staatliche Prüfung
- Prüfung nach Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule;
- Prüfung nach Abschluss eines Studiums an einer Universität.
Es gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelung.

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