Berufsprofil freiberuflicher Dolmetscher
Ein freiberuflicher Dolmetscher hat die Möglichkeiten in vielen Sparten zu arbeiten. Hauptsächlich werden sie aber in der Justiz und bei den Behörden eingesetzt, um mit Personen, die die Landessprache nicht beherrschen, in Kontakt zu treten.
Da die meisten Behörden über keine Mitarbeiter verfügen, die dolmetschen können, wird auf den freiberuflichen Dolmetscher zurückgegriffen.
Er kann aber auch als Gebärdendolmetscher eingesetzt werden.
Vorraussetzung ist in der Regel, dass der Dolmetscher beeidigt ist.
Die Beeidigung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, aber meistens ist zur Erlangung ein entsprechender Hochschulabschluß oder eine staatlich anerkannte Prüfung oder eine Mindestanzahl wahrgenommener Gerichtstermine erforderlich.
Allgemein beeidigte Dolmetscher sind in besonderen, von Justizbehörden geführten Verzeichnissen gelistet, auf die Gerichte und Behörden zurückgreifen können.
Die Arbeit wird in der Regel wird in der Regel nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vergütet.
Um in die Datenbank für freiberufliche Dolmetscher in der Europäischen Union aufgenommen zu werden, müssen Bewerber zunächst einen interinstitutionellen Auswahltese absolvieren.
Hier muß er mit der Konferenztechnik vertraut sein und auch Fachkenntnisse und Erfahrungen in dem gerade zu besprechenden Gebiet haben.
Es besteht aber auch die Möglichkeit als Gebärdendolmetscher zu arbeiten.
Für diese Aufgabe muß man in der Gebärdensprache ausgebildet sein und guten Kontakt zu den hörgeschädigten Personen aufnehmen können.
Bei der Auftragannahme muß er vorher über die von ihm erwarteten Aufgaben informiert werden, um sich angemessen vorbereiten zu können.
Der Aufgabenbereich des freiberuflichen Dolmetschers ist sehr weit gefächert und bietet so ein breites Aktionsfeld. |